Die Bezüge eines Abgeordneten im Sächsischen Landtag setzen sich aus der steuerpflichtigen Grundentschädigung und einer steuerfreien Kostenpauschale für den Unterhalt des Wahlkreisbüros zusammen. Die Grundentschädigung wird jährlich an die Einkommensentwicklung im Freistaat angepasst. Die Kostenpauschale ist in ihrer Höhe nach der Entfernung des Hauptwohnsitzes des Abgeordneten zum Sitz des Landtages gestaffelt. Davon muss der Abgeordnete alle anfallenden laufenden Kosten bestreiten, so zum Beispiel Miete, Strom, Telefon, Büromaterial usw..