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COVID-19: Praktische Hinweise für Unternehmen

Nutzung des Kurzarbeitergelds

Auf Basis des Beschlusses des Bundestags vom 13.3. können Unternehmen das Kurzarbeitergeld bereits ab 10% der Beschäftigten nutzen und seitens der Agentur für Arbeit sollen auch die SV-Beiträge für die Arbeitszeitreduktion übernommen werden. Der Arbeitnehmer erhält für die reduzierte Arbeitszeit 60-67% des Nettoeinkommens (kann allerdings durch den Arbeitgeber aufgestockt werden), der Arbeitgeber hat weiterhin die Fixkosten des Unternehmens zu tragen.
Die vereinfachten Regelungen gelten ab Anfang April mit Rückwirkungsmöglichkeit zum 1.März.
Die Anmeldung und Beantragung erfolgt über die Agentur für Arbeit.

Liquiditätshilfe des Bundes

Für Liquiditätslücken stehen die Programme der KfW zur Verfügung. Praktisch sieht das so aus: Es wird ein Kredit über die Hausbank beantragt. Im Falle mangelnder Sicherheiten wird (in Sachsen) eine Bürgschaft über die Bürgschaftsbank Sachsen unkompliziert ausgereicht. Die noch zu klärende individuelle Höhe der Absicherung der Bürgschaft durch eine eventuelle persönliche Haftung der Gesellschafter ist der Pferdefuß dieser Lösung, wird aber in jedem Fall begrenzt.

Liquditätshilfe des Freistaats Sachsen „Sachsen hilft sofort“

= Darlehen bis zu 50.000€, max. 100.000€

Zielgruppe: Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer mit Umsatz bis zu 1 Mio. €

Die Abwicklung erfolgt direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB), also ohne Hausbank.

Die Liquiditätshilfe ist ab voraussichtlich Montag über die SAB zu beantragen. Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen, mit einer tilgungsfreien Zeit von 3 Jahren und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren.
Es existiert die Möglichkeit der straffreien Sondertilgung, unter bestimmten Bedingungen kann zu einem späteren Zeitpunkt ein (Teil-) Erlaß des Kredits in Frage kommen. Es werden voraussichtliche keine zusätzlichen Sicherheiten oder Bürgschaften erwartet. Unternehmen müssen mit BWA 12/2019 zeigen, dass sie gesund sind.

Weitere Informationen zur Liquiditätshilfe finden Sie hier.

Einmalzahlung des Bundes

Ab Montag, den 29.03.2020 8:00 Uhr kann kostenlos eine Einmalzahlung des Bundes beantragt werden.

9.000€ für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigte

15.000€ für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Nutzen sie zur Beantragung die Website der SAB (www.sab.sachsen.de), genauere Informationen und ein PDF-Antrag finden Sie hier.

Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen ins Leben gerufen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).

  • Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).
  • Die Soforthilfe wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1000 Euro gewährt.

Sollten Sie Fragen zur Soforthilfe Corona-Pandemie haben, nutzen Sie die Hotline unter 0351-4888726. Die Hotline steht Ihnen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.