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Verschärfte Corona-Maßnahmen in Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat am 11. Dezember 2020 verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Am 14. Dezember 2020 tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Lesen Sie nach, welche Regeln bis zum 10. Januar 2021 gelten.

»Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Ihnen allen danken, dass Sie mitmachen bei den Maßnahmen gegen die Pandemie. Wir tragen diese Last gemeinsam. Leider müssen wir feststellen, dass wir mit den milden Maßnahmen bisher zu wenig Erfolg hatten. Die Infektionszahlen steigen, die Lage in den Krankenhäusern ist alarmierend und jeden Tag sterben Menschen an diesem Virus. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten haben wir uns daher zu weiteren Maßnahmen entschieden.«

Ministerpräsident Michael Kretschmer

Die aktuellen Regeln im Überblick

Wir Gegen Corona Maskenpflicht Rdax 87

Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen

  • in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV und generell an Orten, an denen sich Menschen begegnen.
  • vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
  • vor Schulen, Kitas und Kirchen
  • in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann
  • Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt.
  • Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens).
  • Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im jeweiligen Landkreis/ Kreisfreie Stadt: : Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist dann nur noch mit triftigen Grund zulässig (Arbeit, Lieferverkehr, Pflege, Sterbebegleitung). Die Ausgangssperre gilt nicht an Heiligabend und in der Silvesternacht.
  • Alkoholverbot: Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.
Wir Gegen Corona Einkaufen Rdax 87

Einkaufen und Geschäfte

Groß- und Einzelhandel sind geschlossen.

Offen bleiben:

  • Lebensmittelhandel und Warenverkauf des täglichen Bedarfs
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Getränkehandel
  • Tierbedarf
  • Post und Postdienstleistungen
  • Drogerien, Apotheken und Sanitätshäuser
  • Banken und Geldinstitute
  • Optiker, Hörgeräteakustiker
  • Bestatter
  • Reinigungen
  • Verkauf von Pyrotechnik
  • Waschsalons
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Zeitungsverkauf
  • Tankstellen, Wertstoffhöfe
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten
Wir Gegen Corona Kontaktbeschraenkung Rdax 87

Kontakte reduzieren und Abstand halten

  • Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Strengere Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.
Wir Gegen Corona Quarantaene Rdax 87

Quarantänepflicht

  • bei positivem Test
  • bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall
  • bei Verdacht auf eigene Infektion
Wir Gegen Corona Schule Kita Rdax 87

Schulen und Kitas

  • Lockerungen an Weihnachten:
  • Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen sind vom 23. Dezember 2020 12 Uhr bis zum 27. Dezember 2020 12 Uhr möglich.
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen.
  • Empfehlung: Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduzieren.