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Fragen und Antworten zur Coronaschutzimpfung

Inwieweit gibt es Überlegungen, die Prioritäten bei der Impfreihenfolge anzupassen, insbesondere Hausärzte, nichtärztliches medizinisches Personal in den Arztpraxen und Zahnarztpraxen sowie technisches medizinisches Personal früher als bislang zu impfen?

Es ist nicht möglich, Prioritäten der Impfreihenfolge einfach zu ändern, da die Verordnung des Bundes die gesetzliche Grundlage für die Impfung darstellt. Das SMS hat auf Grundlage des Positionspapiers der Sächsischen Impfkommission (SIKO) die Ausführungen der BundesVO an den Stellen konkretisiert, wo es Auslegungsspielraum gesehen hat. Insofern sind z. B. Hausärztinnen und Hausärzte in der höchsten Priorität ausdrücklich genannt worden, da sie ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Andere Bereiche, die kein so hohes Infektionsrisiko haben, werden später geimpft.

Ab wann ist es geplant, Außenstellen von Impfzentren einzurichten und gibt es Überlegungen, auch in Krankenhäusern solche Außenstellen einzurichten?

Krankenhäuser impfen bereits seit dem 28.12. 2020 ihr eigenes Personal. Außenstellen von Impfstellen können erst dann eröffnet werden, wenn in Sachsen so viel Impfstoff angeliefert wurde, dass dieser für den Betrieb von Außenstellen reicht. Es wäre nicht zu verantworten, unzählige Impfzentren/Außenstellen zu betreiben, wenn dort täglich nur 50 Personen oder weniger geimpft werden könnten.

Wie kann neben dem Online-Formular und der telefonischen Hotline sichergestellt werden, dass Hochaltrige welche zur ersten Risikogruppe gehören und zu Hause wohnen tatsächlich einen Impftermin erhalten? Der internetbasierte Zugang zu den Impftermin dürfte für diese Altersgruppe sehr schwierig sein.

Wenn ältere Menschen, die häufig auch internetaffin sind, tatsächlich nicht in der Lage sind, selber die Buchungsplattform zu bedienen oder an der Hotline anzurufen, sollte es Familienmitglieder, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer, Pflegedienste o. ä. geben, die die älteren Menschen unterstützen. Auch andere Bereiche des täglichen Lebens werden im Normalfall für stark hilfebedürftige Personen durch andere unterstützt.

Welche Maßnahmen wurden seitens des SMS unternommen, um die Kassenärztliche Vereinigung an ihre Rolle im Rahmen der Selbstverwaltung wie auch bei der Bereitstellung von Ärzten in Impfzentren zu erinnern?

Es finden/fanden fast täglich telefonische Beratungen oder Videokonferenzen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) statt, bei denen die KVS genau an diese Rolle erinnert wurde.

Wie viele Ärzte konnten seitens der KV für die Arbeit in den Impfzentren gewonnen werden und wie ist deren Vergütung?

Die KVS ist vertraglich verpflichtet, für die notwendige Menge Personal für die Impfzentren und ambulanten Teams zu stellen und dies mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) abzustimmen. Eine genaue Aufstellung liegt dem SMS nicht vor. Ärzte erhalten gemäß Vertrag 175 €, mittleres medizinische Personal 50 € sowie sonstiges Hilfspersonal 25 € je Stunde.

Wurden Leiharbeitsfirmen beauftragt, medizinisches Personal für die Impfzentren zu gewinnen? Wenn ja in welchen Landkreisen, wie viele Personen sind davon umfasst und welche Regelungen zu deren Vergütung bestehen?

Nicht durch das SMS. Ob die KVS solche Verträge geschlossen hat, darüber liegt dem SMS keine Information vor.

Es ist an uns herangetragen worden, dass die Impfteams teilweise morgens nicht wissen, wie viele Impfdosen sie zur Verfügung haben und wie viele Impfwillige sie am Tag zu impfen haben. In der Folge fehlen anscheinend wohl Impfdosen bzw. verfallen. Ist dieser Sachverhalt dem SMS bekannt und wenn ja kann zum einen angegeben werden, wie viele Impfdosen verfallen sind und was seitens des SMS dagegen unternommen wird?

Das entspricht nicht der Wahrheit. Jedes Impfteam (vielleicht aber nicht jeder einzelne Mitarbeitende) weiß, wie viele Impfdosen es mit zu einem Einsatz nimmt. Dies hängt von der Anzahl der angemeldeten Personen im Heim ab. Bis jetzt ist am Ende des Einsatzes noch keine Impfdose verfallen, weil die restlichen Dosen entweder an ein Krankenhaus übergeben wurden oder anderes prioritäres Personal (Rettungswache o. ä.) noch geimpft wurde.

Wann ist mit Auslieferung des Impfstoffes von Moderna zu rechnen und soll dieser über die Impfzentren oder auch über die Hausärzte verimpft werden?

Moderna-Impfstoff wird ab dieser Woche in kleineren Lieferungen (3600 Dosen, 4800 Dosen) erwartet. Um nicht zu Fehlern auf Grund der unterschiedlichen Handhabung der verschiedenen Impfstoffe zu kommen, soll der Impfstoff in medizinischen Einrichtungen (z. B. Dialysezentren) verimpft werden. Eine Abgabe an Hausarztpraxen ist in der gegenwärtigen Situation und auf Grund der besonderen Impfstofflagerung und -transport durch den Bund nicht vorgesehen.

Kann eine (theoretische) Zahl angegeben werden, wie viele Personen ca. pro Stunde in den Impfzentren bzw. auch in den Altenheimen geimpft werden können?

Für eine Impfung wird grundsätzlich 5 min angesetzt. Für die Impfzentren werden aber mehr Personen bestellt, da es durchaus auch mal schneller gehen kann und möglichst viele Personen pro Tag geimpft werden sollen.