Inwieweit gibt es Überlegungen, die Prioritäten bei der Impfreihenfolge anzupassen, insbesondere Hausärzte, nichtärztliches medizinisches Personal in den Arztpraxen und Zahnarztpraxen sowie technisches medizinisches Personal früher als bislang zu impfen?
Es ist nicht möglich, Prioritäten der Impfreihenfolge einfach zu ändern, da die Verordnung des Bundes die gesetzliche Grundlage für die Impfung darstellt. Das SMS hat auf Grundlage des Positionspapiers der Sächsischen Impfkommission (SIKO) die Ausführungen der BundesVO an den Stellen konkretisiert, wo es Auslegungsspielraum gesehen hat. Insofern sind z. B. Hausärztinnen und Hausärzte in der höchsten Priorität ausdrücklich genannt worden, da sie ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Andere Bereiche, die kein so hohes Infektionsrisiko haben, werden später geimpft.