Zusammenhalt 1

Sachsen setzt weiter auf sozialen Ausgleich

Sozialausschuss stimmt für Anträge der Koalitionsfraktionen

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Sozialausschuss des Sächsischen Landtages die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2021/2022 beschlossen.

Sachsen bleibt mit dem neuen Doppelhaushalt ein Land, das auf sozialen Ausgleich setzt. Der Regierungsentwurf sah für Sozialausgaben dieses Jahr 1,342 Mrd. Euro und im kommenden 1,360 Mrd. Euro vor. Mit den Änderungsanträgen der Koalition können noch einmal zusammen 35,8 Mio. EUR zusätzlich im Sozialbereich ausgegeben werden.


Jugendarbeit

Wir unterstützen zum Beispiel mit der Jugendpauschale die örtlichen Träger der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit mit 14,2 Mio. Euro (2021) und 15,4 Mio. Euro (2022), das sind insgesamt 2,4 Mio. Euro. Wir wollen die Jugendpauschale evaluieren und den bisherigen Ansatz pro Jugendlichen auf 13, 40 Euro ab 2022 erhöhen. Dafür stellen wir in beiden Jahren fast 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Nicht erst Corona hat die zunehmende Bedeutung digitaler Abläufe deutlich gemacht. Dies betrifft auch die Jugendarbeit und deshalb fördern wir mit 1 Mio. Euro Modellprojekte zum Ausbau der Digitalisierung in der Jugendarbeit. Außerdem kümmern wir uns auch im Sozialbereich um den Strukturwandel in der Lausitz. Weil dieser alle Altersgruppen betrifft, sollen frühzeitig die Vorstellungen von Kinder und Jugendlichen in die weiteren Planungen einfließen. Die Attraktivität der Lausitz für nachfolgende Generationen wird damit gestärkt – dafür stellen wir insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung.

Jugendübernachtung

Kinder und Jugendliche sollen auch nach Corona die Möglichkeit des Miteinanders erhalten. Die gemeinnützigen Jugendübernachtungsstätten im Freistaat sind dafür u.a. die richtige Adresse. Um deren Bestand auch weiterhin zu erhalten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Attraktivität zu erhöhen, stellen wir zur Fortführung der Investitionen über 9 Mio. Euro in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung.

Ehrenamt

Der Freistaat stellt auch zukünftig 11 Mio. Euro für das einzigartige Landesprogramm ‚Wir für Sachsen‘ zur Verfügung, viele Vereine können über diese Ehrenamtspauschale unterstützt werden. Zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements stellen wir über 8 Mio. Euro insgesamt zur Verfügung, u.a. zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit vor Ort durch die Landkreis und kreisfreien Städte.

Landesblindengeld

Wir stehen zu unserem Wort und setzen den Koalitionsvertrag erfolgreich um, wo wir eine Erhöhung der Leistungen des Blindengeldes und weiterer Nachteilsausgleiche zugesagt haben. Ab 2022 soll das Landesblindengeld von 350 Euro auf 380 Euro monatlich und weitere individuelle Nachteilsausgleiche (bspw. für Gehörlose) um 20 Euro monatlich erhöht werden. Das bewährte Landesprogramm ‚Lieblingsplätze für alle‘ zum Ausbau der Barrierefreiheit wird mit 10 Mio. Euro fortgeführt und für das Programm ‚Sachsen Barrierefrei 2030‘ stellen wir weiter 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Schulsozialarbeit

Die Mittel für die Schulsozialarbeit werden ausgebaut: dieses Jahr erhöhen wir sie um 1 Mio. Euro auf 31,5 Mio. Euro und im nächsten auf 32, 5 Mio. Euro.

Gesundheitsfachberufe

Der Freistaat unterstützt Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen, indem er das Schulgeld bezuschusst. Mit über 10 Mio. Euro wird nicht nur weiterhin Ausbildung in den Pflegeberufen unterstützt sondern auch bspw. Physiotherapeuten oder Logopäden. Damit wird die Attraktivität des Berufes erhöht und ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.