Warum gibt es ein neues Abgeordnetengesetz?
Der Landtag in Sachsen gibt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode ein neues Abgeordnetengesetz. Denn anders als in Landtagen anderer Bundesländer hat das Abgeordnetengesetz im Freistaat keine Gültigkeit über die jeweilige Legislaturperiode hinaus. Und gerade weil es diesen Automatismus nicht gibt, gab es auch seit dem Jahr 2019 keine weitere Erhöhung der Diäten.
Normalerweise sollte das Abgeordnetengesetz innerhalb einer Neunmonatsfrist ab Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Aufgrund des Pandemiegeschehens im Jahr 2020 haben wir die Entscheidung darüber ganz bewusst auf das Jahr 2021 verschoben, in der Annahme, dass die Pandemie im Laufe des Jahres abklingt und sich langsam eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens einstellt.
Uns als CDU-Fraktion ist sehr wohl bewusst, dass die Pandemie den Bürgern unseres Landes derzeit sehr viel abverlangt. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns ausdrücklich dazu bekannt und entschlossen, zwei Nullrunden bei den Diäten einzulegen. Und auch die Pläne der Koalitionsfraktionen, wonach die geplante Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an das Richtergehalt erst ab November 2021 erfolgen soll, bringen das zum Ausdruck.
Für uns ist klar, dass es für die Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes niemals einen idealen Zeitpunkt geben wird, da der Sachverhalt, dass wir als Parlament verpflichtet sind, selbst über die Bedingungen für uns Abgeordnete zu entscheiden, seit jeher in der Kritik steht.