Finanzen Quelle Cdu Christiane Lang

Statement zum Sächsischen Abgeordnetengesetz

Warum gibt es ein neues Abgeordnetengesetz?

Der Landtag in Sachsen gibt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode ein neues Abgeordnetengesetz. Denn anders als in Landtagen anderer Bundesländer hat das Abgeordnetengesetz im Freistaat keine Gültigkeit über die jeweilige Legislaturperiode hinaus. Und gerade weil es diesen Automatismus nicht gibt, gab es auch seit dem Jahr 2019 keine weitere Erhöhung der Diäten.

Normalerweise sollte das Abgeordnetengesetz innerhalb einer Neunmonatsfrist ab Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Aufgrund des Pandemiegeschehens im Jahr 2020 haben wir die Entscheidung darüber ganz bewusst auf das Jahr 2021 verschoben, in der Annahme, dass die Pandemie im Laufe des Jahres abklingt und sich langsam eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens einstellt.

Uns als CDU-Fraktion ist sehr wohl bewusst, dass die Pandemie den Bürgern unseres Landes derzeit sehr viel abverlangt. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns ausdrücklich dazu bekannt und entschlossen, zwei Nullrunden bei den Diäten einzulegen. Und auch die Pläne der Koalitionsfraktionen, wonach die geplante Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an das Richtergehalt erst ab November 2021 erfolgen soll, bringen das zum Ausdruck.

Für uns ist klar, dass es für die Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes niemals einen idealen Zeitpunkt geben wird, da der Sachverhalt, dass wir als Parlament verpflichtet sind, selbst über die Bedingungen für uns Abgeordnete zu entscheiden, seit jeher in der Kritik steht.

Aus was haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt?

Die Koalitionsfraktionen haben sich daher auf folgende Punkte zur Beschlussfassung des neuen Abgeordnetengesetzes verständigt:

  • Die Koalition wird den Gesetzentwurf im Mai-Plenum 2021 in den Landtag zur Endberatung einbringen, da die Beschlussfassung zum Abgeordnetengesetz pandemiebedingt bereits mehrfach verschoben wurde. An sich hätte der Landtag das Gesetz für diese Legislatur, wie gesagt, schon beschließen müssen.
  • Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung soll zum November 2021 erfolgen.

Bei einem geplanten Inkrafttreten der neuen Abgeordnetenentschädigung im November 2021 würde diese dann nach 27 Monaten um 4,9 Prozent steigen.

Ist die Abgeordnetenentschädigung angemessen?

Über die Höhe der Diäten lässt sich sicherlich trefflich streiten. Die einen sagen, sie sind zu hoch, andere sagen, Politiker sollten mehr verdienen, aber dafür keinerlei Nebentätigkeiten ausführen dürfen.

Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 42 Absatz 1 vor, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Besonders vor dem Hintergrund, dass ein Abgeordneter das Mandat nur auf Zeit übertragen bekommt, ist das von Bedeutung.

Die durchschnittliche Diät in den deutschen Länderparlamenten beträgt etwa 6.900 Euro. Die geplante sächsische Abgeordnetenentschädigung von 6.237 Euro (brutto) liegt damit bei 90 Prozent dieses Durchschnitts. In zehn der sechzehn Landtage liegt die Entschädigung höher (6.300 EUR bis 9.300 EUR). In den übrigen fünf Landtagen (darunter sind zwei Teilzeitparlamente) liegen die Diäten niedriger (5.200 EUR bis 6.100 EUR).

Mit der jetzigen Erhöhung der Diäten um ca. 300 Euro pro Monat liegen wir im unteren Mittelfeld der deutschen Landtage, hinter Brandenburg und in etwa auf der Höhe von Thüringen. Sie liegt damit auf dem Niveau des Gehalts eines sächsischen Richters oder einer sächsischen Richterin (Entgeltgruppe R2/6) und ordnet sich im Vergleich zu ausgewählten durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen (Werte sind exemplarisch und Mittelwerte) auf Ebene eines Bürgermeisters einer bis zu 5.000 Einwohner starken Kommune (6.241 EUR) ein.

Die Diäten werden zukünftig an die allgemeine Lohnentwicklung im Freistaat gekoppelt. Damit sind die Diäten wie alle Löhne konjunkturabhängig. Sprich: wenn die Löhne sinken, sinken auch die Diäten.

Was erhalten die Abgeordneten neben der Entschädigung?

Neben der Diät erhalten die Parlamentarier noch eine Aufwandspauschale, die der Finanzierung der Abgeordnetentätigkeit dient (u.a. für Wahlkreisbüros, Reisekosten und Öffentlichkeitsarbeit).

Des Weiteren passen wir das Regeleintrittsalter in den Ruhestand an. Abgeordnete haben dann ab dem 67. Lebensjahr einen Rentenanspruch, wenn sie mindestens zehn Jahre im Landtag waren. Die Parlamentarier sind damit künftig in diesem Punkt nicht bessergestellt als andere Arbeitnehmer in Deutschland.

Die Abgeordnetendiät sowie die Altersentschädigung sind zu versteuern.

Um Transparenz im Haushaltsverfahren herzustellen, hat sich die Koalition entschieden, das Abgeordnetengesetz gemeinsam mit dem Doppelhaushalt 2021/22 zu verabschieden. Mir ist es wichtig, dass wir im Vorfeld öffentlich darüber sprechen und auch im Plenum dazu debattieren.