Es lohnt sich, weiter in Sachsen zu studieren, zu forschen und zu lehren!
Heute beschloss der Sächsische Landtag ein neues Hochschulgesetz für den Freistaat. Damit endet einer der wohl am breitesten angelegten Beteiligungsprozesse für einen sächsischen Gesetzentwurf, um einen möglichst umfassenden Interessensausgleich in dieser für Sachsens Wissenschafts- und Hochschullandschaft wichtigen Gesetzesnovellierung zu ermöglichen.
Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir ein modernes Hochschulgesetz in Sachsen. Damit lohnt es sich auch weiterhin, hier im Freistaat zu studieren, zu forschen und zu lehren! Denn es bleiben bewährte Elemente erhalten und wir schaffen mit Neuerungen einen rechtlichen Rahmen für eine gute Weiterentwicklung der hervorragenden sächsischen Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Insofern ist aus Sicht der CDU-Fraktion der angestrebte Interessensausgleich durch den umfangreichen Beteiligungsprozess im Vorfeld durchaus gelungen.
Die Bedeutung von Forschung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit nimmt in Wirtschaft und Gesellschaft immer weiter zu. Der intensive Austausch von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft stellt daher einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit Sachsens dar. Daher betonen wir im neuen Gesetz ausdrücklich die Bedeutung des Transfers für die Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Wir ermutigen zur Entwicklung neuer Transferformate und verbessern dafür die Möglichkeiten von der Theorie in die Praxis und umgekehrt. Besonders positiv sehen wir Entwicklungen, die innerhalb Sachsens in konkrete Wertschöpfung münden. So werden jetzt mit den Hochschulallianzen gesetzlich neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen, die insbesondere mit Unternehmen auch über die Grenzen des Freistaates hinaus stattfinden sollen.