Kinderbetreuung

Wir stärken spürbar die Qualität der frühkindlichen Bildung

Wir stärken spürbar die Qualität der frühkindlichen Bildung

Heute beschloss der Sächsische Landtag ein neues Kita-Gesetz. Bereits im Zuge der vergangenen Haushaltsverhandlungen hatte sich die Koalition auf nicht unerhebliche Verbesserungen bei der Finanzierung von Kitas und der Kindertagespflege verständigt. Mit diesem neuen Gesetz werden jetzt u.a. die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung dieser Mittel sichergestellt.

Dass wir am heutigen Internationalen Kindertag unser neues Kita-Gesetz beschlossen haben, zeigt deutlich: Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder besitzen für uns in Sachsen einen hohen Wert! Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir wichtige Ziele unseres Koalitionsvertrages um und stärken spürbar die Qualität der frühkindlichen Bildung im Freistaat. Dabei haben wir auch die vielfältigen neuen Herausforderungen der vergangenen Zeit, wie die Folgen der Pandemie, der Inflation, des Krieges in der Ukraine oder auch der allgemeinen Zuwanderung, in den Blick genommen.

Ein zentraler Teil des neuen Kita-Gesetzes betrifft die Personalausstattung. Innerhalb der Koalition gab es durchaus unterschiedliche Vorstellungen, wofür das zusätzliche Personal künftig eingesetzt werden soll. Wir haben jetzt aber eine Lösung gefunden und wollen mit den zusätzlich insgesamt etwa 1.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vor allem die Bildungsqualität bei der Umsetzung des sächsischen Bildungsplans verbessern. Hier haben wir insbesondere die Themenfelder Gesundheitsbildung, motorische Entwicklung, Sprache, Schulvorbereitung, Demokratievermittlung und Medienkompetenz im Blick. Gleichzeitig wollen wir einen ersten Schritt zur Entlastung bei Fehlzeiten durch Urlaub, Weiterbildung und Krankheit gehen. Weil aber auch in diesem Bereich Fachkräfte inzwischen knapp sind, ist es aus CDU-Sicht richtig, in angemessenen Schritten voranzugehen.

Die sächsischen Gemeinden erhalten dafür ab 1. August einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 3.455 Euro je 9-Stunden-Kind. Das sind über 76 Mio. Euro in diesem und 110 Mio. Euro im kommenden Jahr. „Diese Gelder haben wir bereits im laufenden Doppelhaushalt beschlossen. Damit unterstützen wir als Freistaat die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe der Kindertagesbetreuung. Die Mehrkosten, die den Gemeinden durch den neusten Tarifabschluss entstehen, waren nicht Gegenstand dieser Berechnungen. Über dieses Thema wird beim nächsten Doppelhaushalt im Rahmen der Verhandlungen zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu sprechen sein.

Für uns als CDU sind im neuen Kita-Gesetz vier weitere Punkte wichtig. Zum einen werten wir die Kindertagespflege auf! Wir berücksichtigen diese jetzt gesetzlich im Begriff „Kindertagesbetreuung“ gleichberechtigt mit Kindertageseinrichtungen. Denn wir schätzen die Kindertagespflege als eine wertvolle und familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren. Des Weiteren gilt der Sächsische Bildungsplan zukünftig als verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit für Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen. Dabei ist er vom Kultusministerium bedarfsbezogen weiterzuentwickeln, damit sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch neue Erkenntnisse der Bildungsforschung aufgenommen werden können.

Als dritter Punkt wird der Bildungsauftrag konkretisiert und ergänzt, beispielsweise mit Blick auf sprachliche Kompetenzen und gesunde Lebensführung. Darunter zählen neben Ernährung, Bewegung und Hygiene auch die Mundgesundheit, die einen ganz deutlichen Bezug zur Sprachentwicklung der Kinder hat. Und nicht zuletzt sehen wir die Schulvorbereitung als langfristige Aufgabe. Diese soll nunmehr nicht nur auf das Vorschuljahr beschränkt bleiben, sondern schon frühzeitig beginnen und richtet sich an Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen. Speziell im letzten Kindergartenjahr sollen Schulen und Horte mittels Kooperationsvereinbarungen noch stärker in diesen Prozess einbezogen werden.