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Planungen für einen Ersatzneubau der Brücke Budapester Straße müssen umgehend starten

verfasst am 11.06.2026

Planungen für einen Ersatzneubau der Brücke Budapester Straße müssen umgehend starten

Im Bauausschuss wurde heute der aktuelle Sachstand zum Zustand der Brücke „Budapester Straße“ vorgestellt. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Einsturz der Carolabrücke, welche gleicher Bauart war, ist, unabhängig von den aktuellen Notsicherungsmaßnahmen, aufgrund der an der Brücke Budapester Straße ebenfalls festgestellten Spanndrahtbrüchen, jederzeit mit einer dauerhaften Außerbetriebsetzung zu rechnen.

Im Hinblick auf die unter der Brücke befindlichen Eisenbahnhauptlinien, ist erfahrungsgemäß von langjährigen Abstimmungsprozessen mit der Deutschen Bahn auszugehen. Deshalb sollten zeitnah zumindest die Planungen und entsprechende Abstimmungen mit der Deutschen Bahn vorliegen, um im Notfall sehr zeitnah Abriss und Ersatzneubau vornehmen zu können.

Die Ausführungen zur Zukunft der Budapester Brücke von Verwaltung und Prof. Marx haben gezeigt, dass dringend Handlungsbedarf in alle Richtungen erforderlich ist. Die Brücke ist an einigen Stellen in schlechterem Zustand als es bisher bekannt war. Wenngleich alle Beteiligten hoffen, dass durch Notmaßnahmen die Brücke kurz- und mittelfristig wieder nutzbar gemacht werden kann, liegen auch danach weiterhin Risiken für die Nutzbarkeit vor. Deshalb kommt unser Antrag zum einen schnellstmöglichen Einstieg in die Planungen für einen Ersatzneubau genau zum richtigen Zeitpunkt. Das muss ein Schwerpunkt für den nächsten Haushalt sein.

Die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (A0188/26), der Oberbürgermeister solle parallel zu den aktuell geplanten Notmaßnahmen für eine mittelfristige Weiternutzung der Brücke Budapester Straße zeitnah mit den Planungen für einen Ersatzneubau für die Brücke zu beginnen. Dabei sind bis zur Vorlage des Haushaltsentwurf 2027/28 eine Kostenschätzung für Planungs- und Herstellungskosten für einen Ersatzneubau und eine mögliche Zeitschiene für Planung- und Ersatzneubau vorzulegen. Der Oberbürgermeister soll darüber hinaus beauftragt werden, mit dieser Kostenschätzung auch einen Finanzierungsvorschlag für die Planungskosten vorzulegen.