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Sachsen stärkt seine Polizei

verfasst am 11.06.2026

Sachsen stärkt seine Polizei

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtages hat heute die gemeinsamen Änderungsanträge von CDU, SPD und BSW zum neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für das Plenum am 24. Juni 2026 vorgesehen.

Mit dem heutigen Beschluss im Innenausschuss haben wir einen wichtigen Schritt Richtung eines neuen Polizeigesetzes gemacht. Jetzt ist es noch erforderlich, dass der Landtag es im Juni-Plenum beschließt, damit Sachsen ein neues und modernes Polizeigesetz bekommt.

Sachsen braucht eine Polizei, die handlungsfähig ist und auf die Herausforderungen unserer Zeit wirksam reagieren kann. Mit dem geplanten Gesetz erhalten Polizisten moderne und rechtssichere Befugnisse, um schwere Straftaten, organisierte Kriminalität und terroristische Gefahren wirksam bekämpfen zu können.

Uns als CDU war wichtig, dass die Polizei mit den technischen Entwicklungen Schritt halten kann. Kriminelle nutzen verschlüsselte Kommunikation, digitale Netzwerke und immer größere Datenmengen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen für eine Quellen-TKÜ und eine moderne Datenanalyse. Wer unsere Bürgerinnen und Bürger schützen soll, muss auch über die notwendigen Instrumente verfügen.

Zugleich wird das Gesetz den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gerecht. Wir schaffen einen ausgewogenen Rechtsrahmen, der Sicherheit gewährleistet und gleichzeitig rechtsstaatliche Standards wahrt. Die vorgenommenen Präzisierungen sorgen für klare Regeln und Rechtssicherheit für Bürger wie Polizei gleichermaßen.