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Bevölkerungsschutz: CDU sieht neues Blaulicht-Gesetz positiv

Bevölkerungsschutz: CDU sieht neues Blaulicht-Gesetz positiv

Sachsens Innenminister Armin Schuster hat den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorgestellt.

Das sogenannte "Blaulicht-Gesetz" hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer zuvor beschlossen. Dafür wurden 60 von insgesamt 74 Paragrafen des bisherigen Gesetzes geändert. Damit soll Sachsen einen modernen und zeitgemäßen Bevölkerungsschutz bekommen.

Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wichtige Anpassungen im Bereich des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes vorgenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre, vom Grundbetrieb bis zur Bekämpfung der großen Waldbrände im Sommer 2022 sind in dieses Gesetz eingeflossen.