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Informationen zum Sächsischen Abgeordnetengesetz

Nach zwei Nullrunden in den Jahren 2020 und 2021 stimmten wir als CDU-Fraktion, Grüne und SPD dafür, die Grundentschädigung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im nächsten Jahr anzuheben. Für empfinden das neue Verfahren zur Diätenanpassung fair und transparent. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die Gründe und genauen Inhalte aus Transparenzgründen aufführen.

Als Parlament sind wir verpflichtet, selbst über die Bedingungen für uns zu entscheiden – und zwar eigentlich innerhalb der ersten neun Monate nach der konstituierenden Sitzung des Landtags. Die Koalition ist sich sehr bewusst, dass die vorgesehenen Änderungen in einer Zeit diskutiert werden, in der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen durch die Pandemie in gesundheitlicher, emotionaler, wirtschaftlicher und finanzieller Weise viel abverlangt wurde und wird.

Die Gewerkschaften und Tarifpartner im öffentlichen Dienst, also die kommunalen und staatlichen Verwaltungen - vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und handeln selbstverständlich für einen definierten Zeitraum Tarifverträge aus. Der gemeinsam erzielte Abschluss wird übernommen und in die jeweiligen Haushalte eingestellt. Das System ist allgemein anerkannt und wird von der Gesellschaft auch akzeptiert. Für uns als Mitglieder des Sächsischen Landtags gilt das nicht. Wir haben keine ‘Gewerkschaft für Abgeordnete’, die einen Tarif aushandelt.

Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, in jeder Legislatur das Abgeordnetengesetz zu überprüfen, es dann zu novellieren und uns die entsprechenden Bedingungen selbst zu geben. Dafür werden wir kritisiert. Das entspricht aber der Rechtslage. In den Verhandlungen, die wir zum Abgeordnetengesetz geführt haben, gibt es viele thematische Punkte, die miteinander verbunden und abgewogen werden. Anders, als oftmals dargestellt, laufen diese Beratungen nicht im Hinterzimmer, sondern werden transparent vorgestellt und in öffentlicher Anhörung von Experten, die im Übrigen alle Fraktionen benennen können, gründlich bewertet.

Das Ergebnis dieser öffentlichen Anhörung nehmen wir sehr ernst. Kritik wird hinterfragt. Punkte, die das Votum der Sachverständigen erhalten, werden im Ergebnis auch umgesetzt. So wurde es auch bei dieser Novellierung getan, ehe es im Plenum beschlossen wurde.

Ursprünglich war die Entscheidung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für April des vergangenen Jahres vorgesehen. Im März 2020 begann unser gemeinsamer Kampf gegen Corona. Daraufhin wurde sich einvernehmlich darauf festgelegt, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit der Änderung des Gesetzes zu befassen. Es ist nachvollziehbar, wenn es die Meinung gibt, dass die Fortschreibung des Abgeordnetengesetzes auch jetzt zu einem Zeitpunkt diskutiert wird, bei dem falsche Signale an die Bevölkerung gesendet werden.

Umso mehr werden wir deutlich machen, dass die Veränderungen im Abgeordnetengesetzes eben nicht nur die Anpassung der Diäten an die Richterbesoldung vorsehen.

Kopplung an die Lohnentwicklung

Eine wesentliche Änderung sieht vor, dass sich die künftige Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung am vom Statistischen Landesamt ermittelten Nominallohnindex orientiert. Damit übernimmt der Freistaat Sachsen den gleichen Mechanismus, wie er seit 2014 auch im Bundestag zur angewandt wird.

Nun war schon der Presse im vergangenen Jahr zu entnehmen, dass der Bund der Steuerzahler dies kritisch sieht. Schade ist, dass er an der damaligen Anhörung als Sachverständiger nicht teilgenommen hat. Auch auf mehrmaliges Nachfragen des Ausschusssekretariats wurde die zugesagte schriftliche Stellungnahme nicht übersandt. Eine Auseinandersetzung mit dieser Kritik im parlamentarischen Verfahren war somit nicht möglich. Wir halten die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die “Lohnwirklichkeit” im Freistaat und zwar nach oben wie nach unten - für ein sehr transparentes und faires Verfahren halten.

Das wurde auch in der Anhörung deutlich. Herr Professor Austermann sagte dazu:
„Das Verfahren ist zweckmäßig. Für den Nominallohnindex sprechen seine große Reichweite (er erfasst mehrere Millionen Menschen), seine Verwendung für alle Arten abhängiger Beschäftigung, die exakte, zeitnahe und regelmäßige Abbildung der Verdienstentwicklung sowie seine Nachvollziehbarkeit.”

Die monatliche Grundentschädigung eines Parlamentariers wird jeweils zum 1. April eines Jahres angepasst. Das Prozedere orientiert sich dann am Nominallohnindex des Statistischen Landesamtes, also an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Sachsen. Wegen der Corona-Pandemie verzichteten die Abgeordneten nach 2020 auch in diesem Jahr auf eine Erhöhung der Diäten. Diese steigen dann am 1. April 2022 auf 6.237 Euro. Aktuell betragen sie 5.943 Euro.

Verschärfung von Transparenzregeln

Mit den neuen Paragraphen 4a bis 4e werden die Verhaltensregeln der gewählten Abgeordneten neu gebündelt und kompakt im Abgeordnetengesetz dargestellt.

Ein Schwerpunkt ist dabei Transparenz bei Einkünften und wirtschaftlichen Beteiligungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Wählerinnen und Wählern.

Als Abgeordnete haben wir alle Tätigkeiten, Vereinbarungen und Beteiligungen, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutende Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen. Wie wichtig dieser Punkt ist, zeigen uns die aktuellen, negativen Beispiele aus der Bundespolitik.

Ruhestandsregelung

Wir passen die Regelungen für Pensionszahlungen an: Abgeordnete haben künftig erst ab dem 67. Lebensjahr einen entsprechenden Anspruch, wenn sie mindestens zehn Jahre im Landtag waren.

Damit zeichnen wir eine allgemeingültige Praxis zum Renteneintritt nach. Bisher war dies, je nach Dauer der Zugehörigkeit zum Sächsischen Landtag, ab dem 63. Lebensjahr möglich.

Beschäftigung von Mitarbeitern

Die Mitarbeiterpauschale wird auf das Zweifache eines monatlichen Bruttoentgelts für einen Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 des TV-L in Stufe 3 erhöht.

Dabei wurde auf Hinweise im Rahmen der Anhörungen reagiert und eine Regelung, die ursprünglich weiterging, nicht umgesetzt. Das Gehalt entspricht dann der Sachbearbeiterebene in der Landesverwaltung, was auch nach Einschätzung der Sachverständigen angemessen ist.

Die nun vorgeschlagene Anpassung trägt dazu bei, die Tätigkeit als Abgeordnetenmitarbeiter weiterhin attraktiv zu halten und auch künftig gut ausgebildete und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen. Das ist im Sinne der sächsischen Bürgerinnen und Bürger.

Schäden an den Abgeordnetenbüros

Eine neue Regelung in Paragraf 22 Absatz 4 sieht vor, dass Abgeordnete künftig in besonderen Ausnahmefällen eine finanzielle Unterstützung erhalten können, um Schäden am Abgeordnetenbüro, an der Privatwohnung oder am Privatfahrzeug auszugleichen, die durch strafbare, auf das Mandat bezogene Handlungen entstanden sind.

Leider ist eine solche Regelung in Anbetracht von Drohungen und Gewalttätigkeiten gegen Mandatsträger erforderlich geworden. In einer Stellungnahme war hierzu zu lesen: „Es ist richtig und konsequent, dass der Landtag seinen Mitgliedern auf diese Weise zur Seite steht.”

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtags bekommen wir unser Mandat auf Zeit, auf 5 Jahre übertragen. Wir erhalten keinen tariflich gebundenen Arbeitsvertrag der gekündigt werden muss. Über uns entscheidet allein das Votum die Wählerinnen und Wähler. Und gerade aus diesem Grund sieht die Sächsische Verfassung in Artikel 42 Absatz 1 vor, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Unser Parlament ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wir sind Unternehmer, Arbeiter, Angestellte und Akademiker. Einer angemessenen, für alle gleichen Entschädigung kommt daher eine besondere Bedeutung im demokratischen System zu. Denn alle in freien Wahlen gewählten Abgeordneten sollen die Möglichkeit haben, unabhängig professionell Politik zu betreiben, ohne sich in finanzielle Abhängigkeiten begeben zu müssen.

Den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen wurde und wird durch diese Pandemie auch in finanzieller Weise sehr viel abverlangt. Es war deshalb das richtige Zeichen, dass wir die geplante Novellierung des Sächsischen Abgeordnetengesetzes bislang ausgesetzt haben. Nachdem auf eine Anpassung der Entschädigung im vergangenen Jahr bewusst verzichtet wurde, verlängern wir die Nullrunden der Diäten nun ein weiteres Mal bis in das Frühjahr des Jahres 2022. Das sind dann mehr als zweieinhalb Jahre. Vergleichbare freiwillige Regelungen sind mir im Bereich der Tarifentwicklungen nicht bekannt. Erst dann soll die Abgeordnetenentschädigung an das Grundgehalt eines Richters in der Besoldungsgruppe R 2 Stufe 6 gekoppelt werden. Es ist für uns als CDU nachvollziehbar, diejenigen, die für das ganze Land Recht setzen, so zu bezahlen, wie diejenigen, die dieses Recht für das ganze Land auslegen. Die Orientierung an der Besoldung eines Richters wurde auch im Rahmen der Anhörung von allen Sachverständigen als verfassungsgemäß bewertet.

Herr Professor Austermann hat hierzu in seiner Stellungnahme festgehalten:

“Die Orientierung an der Richterbesoldung ist verfassungsgemäß. (…) Abgeordnete sind in Bezug auf ihren Status, ihre Tätigkeit und ihre Verantwortung noch am ehesten mit einem Richter vergleichbar. Wie die Richter nehmen Landtagsabgeordnete ihre Tätigkeit in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsunabhängigkeit wahr.“

Im bundesweiten Vergleich ordnen wir uns mit dieser Regelung weiterhin im unteren Mittelfeld aller Bundesländer ein. Die Entschädigung eines Abgeordneten im Sächsischen Landtag entspricht ab April 2022 in etwa der durchschnittlichen Vergütung eines Schulleiters eines Gymnasiums, eines langjährigen und verheirateten Oberschullehrers oder eines Bürgermeisters in einer Sächsischen Kleinstadt.

Als Koalition wissen wir um die Bedeutung und Wahrnehmung dieses Gesetzes. Deshalb halten wir einen Beschluss hierüber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts für den Freistaat für sachgerecht, vertretbar und für ehrlich. Mit den vorgeschlagenen Regelungen beantworten wir damit unter anderem die Frage, was ein Abgeordneter für seine Tätigkeit erhalten soll. Aus unserer Sicht, und diese Auffassung wird ja auch von einigen geteilt, sollten wir aber auch darüber sprechen, was unserer Gesellschaft die Arbeit der Abgeordneten des Sächsischen Landtags tatsächlich wert ist. Dabei müssen wir unser Aufgaben als frei gewähltes Parlament, unsere Rolle im politischen Gesamtsystem und damit auch unsere konstruktive Verantwortung für diesen Freistaat deutlich machen und selbstbewusst vertreten. Das sollten wir gemeinsam in diesem hohen Hause tun.