Nach zwei Nullrunden in den Jahren 2020 und 2021 stimmten wir als CDU-Fraktion, Grüne und SPD dafür, die Grundentschädigung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im nächsten Jahr anzuheben. Für empfinden das neue Verfahren zur Diätenanpassung fair und transparent. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die Gründe und genauen Inhalte aus Transparenzgründen aufführen.
Als Parlament sind wir verpflichtet, selbst über die Bedingungen für uns zu entscheiden – und zwar eigentlich innerhalb der ersten neun Monate nach der konstituierenden Sitzung des Landtags. Die Koalition ist sich sehr bewusst, dass die vorgesehenen Änderungen in einer Zeit diskutiert werden, in der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen durch die Pandemie in gesundheitlicher, emotionaler, wirtschaftlicher und finanzieller Weise viel abverlangt wurde und wird.
Die Gewerkschaften und Tarifpartner im öffentlichen Dienst, also die kommunalen und staatlichen Verwaltungen - vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und handeln selbstverständlich für einen definierten Zeitraum Tarifverträge aus. Der gemeinsam erzielte Abschluss wird übernommen und in die jeweiligen Haushalte eingestellt. Das System ist allgemein anerkannt und wird von der Gesellschaft auch akzeptiert. Für uns als Mitglieder des Sächsischen Landtags gilt das nicht. Wir haben keine ‘Gewerkschaft für Abgeordnete’, die einen Tarif aushandelt.
Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, in jeder Legislatur das Abgeordnetengesetz zu überprüfen, es dann zu novellieren und uns die entsprechenden Bedingungen selbst zu geben. Dafür werden wir kritisiert. Das entspricht aber der Rechtslage. In den Verhandlungen, die wir zum Abgeordnetengesetz geführt haben, gibt es viele thematische Punkte, die miteinander verbunden und abgewogen werden. Anders, als oftmals dargestellt, laufen diese Beratungen nicht im Hinterzimmer, sondern werden transparent vorgestellt und in öffentlicher Anhörung von Experten, die im Übrigen alle Fraktionen benennen können, gründlich bewertet.
Das Ergebnis dieser öffentlichen Anhörung nehmen wir sehr ernst. Kritik wird hinterfragt. Punkte, die das Votum der Sachverständigen erhalten, werden im Ergebnis auch umgesetzt. So wurde es auch bei dieser Novellierung getan, ehe es im Plenum beschlossen wurde.
Ursprünglich war die Entscheidung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für April des vergangenen Jahres vorgesehen. Im März 2020 begann unser gemeinsamer Kampf gegen Corona. Daraufhin wurde sich einvernehmlich darauf festgelegt, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit der Änderung des Gesetzes zu befassen. Es ist nachvollziehbar, wenn es die Meinung gibt, dass die Fortschreibung des Abgeordnetengesetzes auch jetzt zu einem Zeitpunkt diskutiert wird, bei dem falsche Signale an die Bevölkerung gesendet werden.
Umso mehr werden wir deutlich machen, dass die Veränderungen im Abgeordnetengesetzes eben nicht nur die Anpassung der Diäten an die Richterbesoldung vorsehen.